Papiere und Gespann
Beim Wohnwagen hängen zwei Fahrzeuge an einer Zulassung. Beide Papiere gehören ins Zugfahrzeug, nicht in den Wagen.
- Fahrzeugscheine für Zugfahrzeug und WagenBei Kontrollen wird fast immer die Kombination geprüft, nicht das einzelne Fahrzeug.
- Führerschein mit passender KlasseÜber 3,5 Tonnen Gespanngewicht reicht die alte Klasse B nicht mehr. Ein Blick in den Schein spart Ärger an der Grenze.
- Personalausweis oder ReisepassAußerhalb der EU auf Restgültigkeit achten: oft sind sechs Monate über die Rückreise hinaus gefordert.
- Stützlast und Gesamtgewicht notiertBeide Werte am Fahrersitz sichtbar aufbewahren. Am Waagenhäuschen ist keine Zeit zum Blättern.
- Gasprüfung gültigDie Prüfung ist alle zwei Jahre fällig und wird bei der Hauptuntersuchung mitgeprüft.
- Grüne VersicherungskarteAußerhalb der EU regelmäßig verlangt, innerhalb meist verzichtbar. Kostet nichts.
- Mautvignetten für das GespannGespanne fallen in vielen Ländern in eine eigene, teurere Mautklasse als der Pkw allein.
- Schutzbrief mit Gespann-DeckungNicht jede Pannenhilfe schleppt den Wohnwagen mit ab. Die Police vorher lesen.
- Campingcard oder ACSI-KarteIn der Nebensaison auf vielen Plätzen der halbe Preis und ein hinterlegbares Pfanddokument.
- Buchungsbestätigung ausgedrucktDie Rezeption hat nicht immer Netz, und das Handy nicht immer Akku.